Wem nutzt das online Rechtslexikon?

Unser online Rechtslexikon soll allen Nutzern dienen die kurz und knapp eine Erklärung eines juristischen Begriffes suchen. Unser Rechtslexikon wird ständig erweitert.

Rechtsanwalt

Der Begriff „Rechtsanwalt“ ist eine Bezeichnung für einen Beruf. Der Rechtsanwalt ist ein juristischer Beistand.

Advokat

Der Begriff Advokat ist die veraltete Bezeichnung für einen Rechtsanwalt. Umgangssprachlich wird der Rechtsanwalt fallweise noch als Advokat bezeichnet. Immer wieder taucht auch der Begriff Winkeladvokat auf, der fast ausschließlich abschätzend zu verstehen ist.

Anwaltshaftung

Der Begriff „Anwaltshaftung“ bezeichnet die Haftung des Rechtsanwaltes. Jeder Rechtsanwalt muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben die im Falle einer Fehlberatung den entstandenen Schaden deckt.

Anwaltskanzlei, Rechtsanwaltskanzlei

Diese Begriffe bezeichnen die Geschäftsräume in denen ein Rechtsanwalt oder mehrere Rechtsanwälte den Bürobetrieb unterhalten. Diese Räumlichkeiten sind auch der Sitz des Rechtsanwaltes oder der Rechtsanwälte.

Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Reichsgebiet spezialisiert hat. Ein Rechtsanwalt darf sich nur nach einer abgelegten Prüfung als Fachanwalt bezeichnen. Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltschaften bekleiden.

Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht angeordneter Verteidiger.